Nutzungsbedingungen

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

  1. Jointlyup ist ein Produkt der aim-medien UG (Haftungsbeschränkt), Oberfeldstraße 1, 60439 Frankfurt am Main. Jointlyup (im Folgenden auch als „Jointlyup“, „wir“, „uns“, „Plattform“ oder „Plattformbetreiber“ bezeichnet) bietet eine Kommunikations-Plattform für kreative Projekte jeglicher Art, Startups wie bspw. Immobilienprojekte, Gastronomieprojekte, Filme, Spiele, neue Methoden, Dienstleistungen, neue Produkte, neue Strategien, Geschäftsideen, usw. an, und kann gleichzeitig als Plattform für Crowdfunding zur Umsetzung dieser Projekte vielseitig genutzt werden über welches natürliche Personen und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenmehrheiten Projekte planen, durch Dritte finanzieren lassen, selbst unterstützen, sowie der Öffentlichkeit präsentieren und Inhalte zugänglich machen.
    1.1. Die Nutzung unserer Plattform ist für jedermann zugänglich und bestimmt sich ausschließlich nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, DSGVO, Community-Richtlinien und Regeln, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt ist.
    1.2. Mit der Nutzung dieser Plattform Jointlyup und den Dienstleistungen in Zusammenhang mit den Diensten, angeboten von aim-medien UG (Haftungsbeschränkt) geben Sie Ihre Zustimmung zu diesen rechtsverbindlichen Nutzungsbedingungen, sowie allen Bestimmungen, Regeln, Richtlinien, unserem Handbuch, sowie unseren Community-Richtlinien und Regeln wie bereits in Punkt 1.1. aufgeführt.
    1.3. Vertragliche Regelungen finden grundsätzlich schriftlich statt. Abweichenden Bedingungen der Nutzer oder mündlichen Absprachen wird ausdrücklich widersprochen.
    1.4. Jointlyup steht lediglich für Ihren persönlichen und nicht-kommerziellen Gebrauch als Plattform zur Verfügung (siehe auch §1 (2) AGB und mehr dazu aus §5 AGB).
  2. Begriffe und Definitionen
    Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen, unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, Handbuch sowie Richtlinien im Zusammenhang mit der Jointlyup Website, werden unter den Begriffen, wie folgt verstanden:
    2.1. „Nutzer“ ist jede Person, welche die Internetseite unserer Plattform aufruft und durch blättern, sowie die weiterführenden Links nutzt. Ein Nutzer bewegt sich in allen Bereich der Plattform soweit er sich im öffentlichen Netz bewegt, sie nutzt und die Berechtigung dafür erworben hat.
    2.2. „Account“ ist ein Konto, das ein Nutzer auf der Plattform durch Anmeldung mit persönlichen LOGIN Daten eröffnet (Registrierung) und nach Wunsch führt.
    2.3. „Teilnehmer“ muss mindestens ein Nutzer sein und ist ein registrierter Nutzer. Dafür erstellen Sie einen Account (Konto) auf der Plattform Jointlyup. Nach der Registrierung sind weitere Funktionen der Plattform für Sie zugänglich bis hin bspw. zur Erstellung eines Projektes als Starter oder Beteiligungen an Projekten als Crowd.
    2.4. „Starter“ dafür müssen Sie mindestens Teilnehmer sein, um einen Account auf Jointlyup anlegen zu können. Als Starter setzen Sie eine Idee in einem Projekt mit allen Eckdaten auf der Plattform Jointlyup online, um es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und andere für die eigene Idee zu begeistern und zu gewinnen.
    2.5. „Crowd“ sind Geldgeber. Als Crowd müssen Sie mindestens Teilnehmer sein, welche ein Projekt unterstützen will und sich an Projekten finanziell beteiligt durch Fundings.
    2.6. „Projekt“, ist eine Idee/ein Vorhaben eines Starters, das mit Hilfe der Crowd und über Crowdfunding, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Terminen, einem Zeitrahmen, Kosten und Ressourcen, Eckdaten, sowie den Dankeschöns (Rewards), ggf. konkreten Ziel- und Businessplan, ggf. Beteiligungen auf der Plattform Jointlyup dargestellt wird und nach Freischaltung für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Eine Crowd kann sich an Projekten finanziell durch Fundings beteiligen und sie unterstützen.
    2.7. „Rewards“, sind sogenannte Dankeschöns, die an einem Projekt gebunden sind. Rewards können alles sein, bspw. Nennung im Booklet einer CD, im Abspann eines Films oder sonstige Leistungen im Zusammenhang eines Projektes des Starters und/oder Eröffnungsfeier, Erinnerungsstücke zum Projekt, Teile zu einem Projekt und im Zusammenhang mit einem Projekt. Rewards werden in Art und Weise und Höhe vom Starter selber festgelegt.
    2.8. „Offener Bereich“ ist die Gesamtheit der Website Seiten dieser Jointlyup Plattform, die allen Nutzern frei zugänglich ist.
    2.9. „Geschlossener Bereich“ ist die Gesamtheit der Website Seiten dieser Jointlyup Plattform, die nur den registrierten Nutzern (ab Teilnehmer) zur Verfügung steht.
    2.10. „Funding“ ist eine finanzielle Unterstützung der Projekte. Ein Funding definiert einen konkreten Betrag, der Seitens der Crowd einem bestimmten Projekt zugewiesen wird. Der Starter setzt das Funding/die Fundings selbständig in der Veröffentlichung seines Projektes auf Jointlyup fest (siehe auch §5 AGB und Punkt 7 unserer Nutzungsbedingungen).
    2.11. „Fundingschwelle“ ist die von dem Starter zur Durchführung seines Projekts benötigte Mindestsumme, damit sein Projekt zustande kommt. Sollte dem benötigten Kapitalmindestbedarf entsprechen. Der Starter legt die Fundingschwelle selbständig und nach eigenem Ermessen fest (siehe auch §5 AGB und Punkt 7 unserer Nutzungsbedingungen).
    2.12. „Fundingziel“ ist die von dem Starter benötigte Summe, zur optimalen Durchführung seines angegebenen Vorhabens/seines Projektes. Der Starter legt das Fundingziel selbständig und nach eigenem Ermessen fest (siehe auch §5 AGB und Punkt 7 unserer Nutzungsbedingungen).
    2.13. „Fundinglimit“ ist ein optional durch den Starter vor Projektstart bestimmbares, maximal erreichbares Finanzierungsvolumen (Maximalsumme), zur Durchführung eines Projektes, welches oberhalb des Fundingziels liegt (siehe auch §5 AGB). Bei Erreichen eines vorab bestimmten Fundinglimits wird das Projekt automatisch geschlossen. Fundings sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Ein Fundinglimit begrenzt eine Finanzierungssumme nach oben hin.
    2.14. „Finanzierungssumme“ ist die gesamte Summe die zu einem Projekt des Starters, über die Plattform Jointlyup eingesammelt wird (siehe auch §5 AGB). Die nötige Finanzierungssumme setzt der Starter als Fundingschwelle, Fundingziel und/oder Fundinglimit fest, je nachdem was der Starter für sein Projekt zur Erreichung seines Ziels benötigt. Die Fundings, die zur Überfinanzierung führen, zählen ebenfalls zur Finanzierungssumme.
    2.15. „Finanzierungsphase“ ist der Zeitraum, der vom Starter festgelegt wird. Die Finanzierungsphase ist der gesamte Zeitraum zwischen dem Start eines Projektes (ab Statuswechsel) bis zu einem Finanzierungs-Endzeitpunkt, zu dem Fundings einem Projekt zugewiesen werden können. Die Finanzierungsphase wird vom Starter festgelegt.
    2.16. „Finanzierungs-Endzeitpunkt“ ist ein fester Zeitpunkt/ein festes Datum, das eine Finanzierungsphase abschließt. Bis zu diesem Finanzierungs-Endzeitpunkt können Fundings einem Projekt zugewiesen werden.
    2.17. „Auszahlungsreife“ ist erreicht, wenn:
             2.17.1. Die vom Starter definierte Fundingschwelle (§2 (11) AGB) innerhalb einer Finanzierungsphase, spätestens bis zum Finanzierungs-Endzeitpunkt erreicht ist und der Starter die Fundings ausdrücklich annimmt.
             2.17.2. Das vom Starter definierte Fundingziel (§2 (12) AGB) innerhalb einer Finanzierungsphase, spätestens bis zum Finanzierungs-Endzeitpunkt erreicht ist.
             2.17.3. Das vom Starter definierte Fundinglimit (§2 (13) AGB) innerhalb einer Finanzierungsphase, spätestens bis zum Finanzierungs-Endzeitpunkt erreicht ist.
  1. Anmeldung als Teilnehmer, Erstellung eines Accounts
    3.1. Sie können als Nutzer ohne Registrierung die Plattform Jointlyup nutzen soweit es der offene Bereich zulässt. Einige Funktionen sind erst mit einer Registrierung zum Teilnehmer zugänglich (geschlossenen Bereich). Dazu ist es notwendig einen Usernamen (Nutzernamen), Ihre E-Mail Adresse, über die Sie aktuell erreichbar sind, anzugeben. Zusätzlich bedarf es eines Passwortes, um Ihre LOGIN Daten zu vervollständigen und festzulegen. Diese Informationen müssen richtig, wahrheitsgemäß und vollständig sein. Mit einer erfolgreichen Registrierung erstellen Sie einen Account (Konto).
    3.2. Sie sind verpflichtet Ihre Login Daten geheim zu halten und für Dritte unzugänglich zu halten.
    3.3. Die Nutzung des geschlossenen Bereichs als Teilnehmer (bspw. für Projektdarstellung, Pinnwand, Selbstdarstellung, Bilder- und/oder Video-Upload, für die Auswahl von Projekten, sich beteiligen an Projekten, den Erhalt weitergehender Informationen oder das Einrichten eines Projektes) setzt eine dauerhafte Registrierung Ihrerseits voraus. Die Registrierung ist für den Teilnehmer kostenfrei. Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Dienste und Dienstleistungen der Plattform Jointlyup ab.
    3.4. Wurden Ihre Daten im Rahmen der Registrierung erfolgreich übermittelt, so geht Ihnen zeitnah eine Bestätigung per E-Mail, an Ihre angegebene E-Mail Adresse zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme hinsichtlich Ihres Registrierungsantrages dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mail-Adresse verifiziert werden (wir verweisen auf unsere Datenschutzbestimmungen und DSGVO). Wir nehmen Ihr Angebot hinsichtlich des Accounts – soweit wir die Annahme nicht im Einzelfall ausdrücklich erklären sollten – nur konkludent an, indem wir Sie als Teilnehmer für unsere Website freischalten. Sie sind an Ihr Angebot zur Registrierung nicht mehr gebunden, soweit mehr als drei Werktage ohne Annahme durch uns vergehen.
    3.5. Als registrierter Teilnehmer sind Sie für alle Aktivitäten in Ihrem Account eigenverantwortlich, daher empfehlen wir stets Ihre Login Daten geheim zu halten. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Daten von Dritten verwendet werden, wurden oder verwendet werden könnten, können Sie Ihr Passwort in Ihren Profildaten ändern, nutzen Sie die Möglichkeit. Sie haben auch die Möglichkeit uns unter support@jointlyup.de über ein Schließen Ihres Accounts zu informieren.
    3.6. Jede Nutzung unserer Leistungen, unter Ihrem eigenen Account, durch Dritte haben Sie zu unterbinden.
    3.7. Zur Eröffnung eines Accounts müssen Sie voll geschäftsfähig sein und mindestens 18 Jahre alt sein.
    3.8. Sind Sie bereits Teilnehmer, können Sie nicht nochmals Teilnehmer werden (Ausschluss der „Doppelteilnehmer“).
    3.9. Wir behalten uns, selbst dann, wenn Ihrerseits alle Voraussetzungen für die Aufnahme als Teilnehmer vorliegen sollten, das Recht vor, Ihre Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Ihren Account zu löschen (siehe §§13,14 AGB).
  2. Voraussetzungen für den Start von Projekten
    4.1. Der Start von Projekten ist nur bei unternehmerischem Handeln im Sinne des § 14 BGB, das heißt in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit möglich. Der Start von Projekten als Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
    4.2. Zum Start Ihres ersten Projektes sind Sie verpflichtet sich einer Verifizierung zu unterziehen (Punkt 3 Nutzungsbedingungen) zum Schutz der Interessen der Nutzer, Teilnehmer und der Crowd, sowie zu Ihrem Schutz und um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu garantieren.
    4.3. Ihr Projekt wird mit Einreichung bei Jointlyup auf Plausibilität und Einhaltung der Jointlyup Richtlinien geprüft. Nach einem positiven Entscheid, wird Ihr Projekt für den Start frei geschaltet. Damit gibt Ihnen Jointlyup ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
    4.4. Mit abschließendem Klick auf „Statuswechsel“ wechseln Sie selber in die Finanzierungsphase Ihres Projektes. Gleichzeitig nehmen Sie das Angebot an und es kommt zu einem verbindlichen Vertragsabschluss zwischen Ihnen und Jointlyup zu den vereinbarten Bedingungen, Preisen und Konditionen.
    4.5. Wir behalten uns grundsätzlich das Recht vor, selbst dann wenn Ihrerseits alle Voraussetzungen für den Start eines Projekts erfüllt sind, ein Projekt ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Selbstverständlich erhalten Sie in diesem Fall eine E-Mail an Ihre aktuelle, uns bekannte E-Mail Adresse.
  3. Inhaltliche Voraussetzungen für Projekte auf Jointlyup
    Für Inhalte und rechtliche Korrektheit der Projektbeschreibung ist der Starter eigenverantwortlich verpflichtend. Es findet durch Jointlyup keine inhaltliche oder rechtliche Kontrolle der Projektbeschreibung oder Inhalte statt.
    5.1. Der Starter ist verpflichtet, sich vor Start seines Projekts über dessen rechtliche Voraussetzungen zu seinen Texten und Inhalte umfassend zu informieren. So der Starter nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, ist er verpflichtet sich an eine Rechtsberatung zu wenden. Dies gilt auch dann, wenn der Starter Formulierungsbeispiele, Muster oder Hinweise aus den FAQ der Plattform oder Dritter in Anspruch nimmt.
    5.2. Der Plattformbetreiber Jointlyup leistet keine Rechtsberatung. Wir behalten uns jedoch vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – Projektdaten vor Aktivierung oder zu einem späteren Zeitpunkt stichprobenartig zu prüfen. Jointlyup behält sich außerdem vor zum Schutz aller Nutzer/Teilnehmer und der Crowd und/oder der Rechte Dritter ganz oder in Teilen vorübergehend/oder ganz zu sperren, falls dies auf Grund von Widersprüchen oder Schutzrechtsverletzungen in der Projektbeschreibung notwendig erscheint. In diesem Fall werden wir den Starter hiervon in Kenntnis setzen und auf etwaige Probleme hinweisen.
    5.3. Der Starter ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Hinweispflichten – insbesondere zu Verträgen im Fernabsatz und elektronischen Rechtsverkehr – einzuhalten. Dies beinhaltet auch die Einrichtung eines des gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Impressums. Die Plattform sieht hierfür eigene Hinweisfelder im Rahmen der Einrichtung des Projekts vor. Bei Nichteinhaltung in diesem Zusammenhang behält sich Jointlyup grundsätzlich vor, ein Projekt kurzfristig zu sperren und von der Plattform zu nehmen, ohne Angaben von Gründen.
    5.4. Damit haftet der Starter für die Richtigkeit der Inhalte seines online gestellten Projektes in voller- und eigener Verantwortung.
  4. Ablauf eines Projektes – die Finanzierungsphase
    Die Finanzierungsphase ist ein der Startphase zeitlich nachgelagerter Zeitraum.
    6.1. Die Startphase (Starter) ist ein der Finanzierungsphase zeitlich vorgelagerter Zeitraum, innerhalb welchem ein Projekt öffentlich erreichbar ist, aber noch nicht finanziert werden kann. Innerhalb der Startphase kann der Starter seine Verifizierung durchführen und das Projekt vollständig bearbeiten.
    6.2. Das Verfahren zur Verifizierung und Legitimation sowie den Status Ihrer Verifizierung können Sie als Starter innerhalb Ihres Projektes einsehen.
    6.3. Ein Projekt verlässt die Startphase bei Erreichen der benötigten Bedingungen für die Finanzierungsphase und erst mit Freischaltung durch Jointlyup. Mit abschließendem Klick auf „Statuswechsel“ wechseln Sie selber in die Finanzierungsphase Ihres Projektes.
    6.4. Tritt ein Projekt des Starters in die Finanzierungsphase ein, so sind nachträgliche Änderungen der Projektbeschreibung nicht mehr möglich. Das Projekt verlässt die Startphase und geht damit in ein Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) über. Ausnahme für mögliche Änderungen können sein Blog-Einträgen, Profil- und Teaminformationen, Hinzufügung und Bearbeitung von Partnern, Hinzufügen neuer Dankeschöns (Rewards) sowie Änderung nicht gebuchter Dankeschöns. Der Starter kann nun lediglich den Umfang der Projektbeschreibungen durch Nachrichten (über Neuigkeiten) erweitern/aktualisieren. Jede Aktualisierung ist durch eine Datumsänderung für die Teilnehmer, Crowd und Nutzer gekennzeichnet.
    6.5. Innerhalb der letzten 24h vor Ende der Finanzierungsphase sind jegliche Veränderungen des Projektes ausgeschlossen.
    6.6. Eine nachträgliche Änderung der Projektdaten ist zur Konkretisierung oder Richtigstellung der bereits vorhandenen Inhalte, nur mit schriftlichem Antrag und Genehmigung an/von Jointlyup möglich, soweit diese von Gesetzeswegen oder zum Schutze der Rechte Dritter erforderlich ist.
    6.7. Etwaige Mehrkosten, welche uns durch oder im Zusammenhang mit Änderungen nach diesen Absätzen entstehen, trägt der Teilnehmer. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Einzelne Kosten entnehmen Sie bitte unseren Preislisten.
  5. Erreichen der Auszahlungsreife, nicht erreichen der Auszahlungsreife
    7.1. Hat der Starter eine Fundingschwelle definiert und wird diese Fundingschwelle vor oder mit Ablauf der Finanzierungsphase erreicht und erhält der Starter weitere Fundings, über die Fundingschwelle hinaus innerhalb der Finanzierungsphase, kann der Starter eine Überfinanzierung erreichen. Hat der Starter seine festgelegte Fundingschwelle vor Erreichen des Finanzierungs-Endzeitpunktes erreicht, kann der Starter mit Annahme der Finanzierungssumme eine Auszahlung durch Annahme beantragen.
    7.2. Hat der Starter ein Fundingziel definiert und wird dieses Fundingziel vor Ablauf des Finanzierungs-Endzeitpunktes erreicht, so erhält der Starter ein Anrecht zur Auszahlung der Finanzierungssumme durch Annahme. Die Finanzierungsphase wird damit frühzeitig beendet. Eine Überfinanzierung ist dann nicht mehr möglich.
    7.3. Hat der Starter ein Fundinglimit bestimmt und wird dieses Fundinglimit vor Ablauf der Finanzierungsphase erreicht, so endet das Projekt spätestens mit Erreichen des Fundinglimits. Das Annahmeerfordernis bleibt hiervon unberührt.
    7.4. Hat der Starter ein Fundinglimit bestimmt und wird innerhalb der Finanzierungsphase mindestens die Fundingschwelle erreicht und sind etwaige weitere Bedingungen der Auszahlungsreife (z.B. Annahme durch den Starter) gewährleistet, so erhält der Starter ein Anrecht zur Auszahlung der Finanzierungssumme.
    7.5. Eine Auszahlungsreife wird nicht erreicht, wenn eine definierte Fundingschwelle oder/und ein definiertes Fundingziel oder/und alleiniges definiertes Fundinglimit innerhalb einer Finanzierungsphase bis zu einem Finanzierungs-Endzeitpunkt nicht erreicht wird. Die Finanzierung zu einem Projekt gilt dann als gescheitert. Es kommt zu keiner Auszahlung der Fundings an den Starter. Die Fundings werden an die Crowd rücküberwiesen (§8 (2) AGB)
    7.6. Jointlyup behält sich vor, nach dem Prinzip „ALLES oder NICHTS!“ zu arbeiten.
    7.7. Der Starter hat vor Erreichen der Auszahlungsreife keinen Zugriff auf die gesammelten Fundings.
    7.8. Bei Erreichen der Auszahlungsreife kommt die Finanzierungssumme nach Abzug einer Gebühr durch Jointlyup und nach Abzug einer Payment-Gebühr des Finanzdienstleisters zur Auszahlung. Preise und Gebühren sind im Punkt 13 (Kosten zu den Projekten) aufgeführt sowie in unserem Handbuch unter Punkt 11.
    7.9. Eine Payment-Gebühr des Finanzdienstleisters wird unabhängig von Jointlyup direkt vom Finanzdienstleister erhoben und damit bei erfolgreicher Finanzierung, wie auch bei nicht erfolgreicher Finanzierung in Rechnung gestellt.
    7.10. Ist eine Auszahlungsreife erreicht, beachten Sie einen Bearbeitungszeitraum durch den Finanzdienstleister von einigen Tagen (ca. 10-14 Tagen (bis die letzten Funding eingegangen sind, Widerspruchsrecht, usw.), bis die Auszahlung der Finanzierungssumme durch den Dienstleister getätigt wird.
  6. Vertragsabschluss und Vertragsverhältnis
    Jointlyup bietet eine Kommunikationsplattform für alle, die eine Idee haben und diese über Crowdfunding umsetzen möchten (sieh auch §1 (2) AGB).
    8.1. Der Starter lädt andere Menschen, Nutzer, Teilnehmer, die Crowd, andere Starter ein, sich mit dessen Projekt auf der Plattform Jointlyup zu beschäftigen, sich über ein Projekt zu informieren und an dessen Projekt finanziell zu beteiligen. Jeder, der ein Projekt unterstütz (finanziell oder in einer anderen Form), je nach Angebot des Starters, nimmt durch seine Beteiligung das Angebot des Starters, zu dessen Bedingungen an, mit ihm einen Vertrag zu schließen. Es gelten die vertraglichen Regelwerke zwischen dem Starter und der Crowd. Jointlyup (aim-medien UG (Haftungsbeschränkt)) ist kein Bestandteil dieses Vertrages zwischen diesen beiden Parteien. Jointlyup ist lediglich rechtlich Dritter. Auch tritt Jointlyup nicht als Vermittler auf.
    8.2. Der Starter ist darüber nachweislich informiert, dass im Falle der Unterstützung durch die Crowd mit ihr ein separates, von dem Plattformbetreiber Jointlyup unabhängiges Vertragsverhälltnis ((Funding-Vertrag) z.B. Schenkungs-, Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag), zu vereinbaren ist. Der Starter stellt die Projektplanung und das Projektziel in zeitlicher wie auch inhaltlicher Hinsicht auf der Plattform Jointlyup in einem Projekt und deren Informationen dar und bestimmt die gewünschte Finanzierungssumme, sowie die gewünschte Finanzierungsphase, -laufzeit mit einem Finanzierungs-Endzeitpunkt. Der Starter kann der Crowd im Rahmen der Vertragsanbahnung für die Zuweisung von Fundings sog. Dankeschöns (Rewards) (z.B. Nennung im Booklet einer CD, im Abspann eines Films oder sonstige Leistungen im Zusammenhang eines Projektes des Starters und/oder Eröffnungsfeier, Erinnerungsstücke zum Projekt, Teile zu einem Projekt und im Zusammenhang einem Projekte) in Aussicht stellen.
    8.3. Die Crowd gibt durch ein Funding ein Angebot gegenüber dem Starter, auf Abschluss eines von uns unabhängigen Vertragsverhältnisses, ab. Durch abschließende Betätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig unterstützen“ wird der vorher angegebene Betrag dem Projekt verbindlich zugewiesen.
    8.4. Der Starter nimmt das Angebot der Crowd durch ausdrückliche Erklärung, bzw. Abruf des Geldes nach Erreichen der Auszahlungsreife, an.
    8.5. Im Falle des Erreichens der Auszahlungsreife und damit einer erfolgreichen Finanzierung eines Projekts werden dem Starter die notwendigen Daten, zur Durchführung der zwischen Crowd und Starter bestehenden Vereinbarungen und des bestehenden Vertragsverhältnisses, zur Verfügung gestellt. Crowd und Starter stimmen durch das Zuweisen des Fundings bzw. Einstellen des Projekts über/auf Jointlyup einer Datenweitergabe durch Jointlyup zu.
  7. Die Crowd
    9.1. Die Crowd unterstützt Projekte des Starters durch Fundings, die von dem Starter in Zusammenhang mit Dankeschöns (Rewards) in seinem Projekt vorgestellt und angeboten werden. Dankeschöns (Rewards) können bspw. Nennung im Booklet einer CD, im Abspann eines Films oder sonstige Leistungen im Zusammenhang eines Projektes des Starters sein und/oder Eröffnungsfeier, Erinnerungsstücke zum Projekt, Teile zu einem Projekt und im Zusammenhang mit einem Projekt. Die Crowd hilft mit Ihrem Einsatz (Funding) etwas Neues zu schaffen, Ideen zu verwirklichen und umzusetzen. Damit kauft oder bestellt die Crowd nichts, sondern beteiligt sich an Projekte und Ideen.
    9.2. Als Crowd wählen Sie dazu zunächst ein Projekt auf Jointlyup aus, dass Sie für unterstützenswert halten, sowie ggf. das gewünschte Dankeschön zu einem Projekt, das vom Starter angeboten wird. Danach beteiligen Sie sich mit einem gewünschten Betrag (Funding), den Sie investieren möchten. Durch Betätigung des Buttons auf der Projektseite „Jetzt unterstützen“ öffnet sich eine Übersicht, auf der Sie sich nochmals vergewissern können, ob die von Ihnen eingegebenen Daten richtig sind. Auf dieser Seite können Sie die Zahlungsmodalitäten auswählen und gelangen auf eine Seite des Finanzdienstleisters, um einen Zahlungsverkehr über Ihren Finanzdienstleister abzuwickeln.
    9.3. Während des gesamten Projektes verdankt der Starter der Crowd seine Unterstützung, um das Projekt zu entwickeln, durchführen und umsetzen zu können und damit ist der Starter der Crowd an Kommunikation und Engagement ein hohes Maß schuldig und verpflichtet.
    9.4. Wird ein Projekt erfolgreich finanziert, erreicht ein Projekt seine Auszahlungsreife, muss der Starter das Projekt umsetzen und abschließen und das versprochene Dankeschön (Rewards) erfüllen. Erst danach ist der Starter seiner Verpflichtung gegenüber der Crowd nachgekommen.
    9.5. Es können Änderungen und Verzögerungen auftreten und Verhinderungen die den Starter zwingen versprochene Projekte zu verschieben und/oder vorzeitig zu beenden. Der Starter ist dann verpflichtet, und das gehört zur Etikette, seine Crowd zu informieren und alles zu tun, um seinen Verpflichtungen zur Bereitstellung der versprochenen Dankeschöns (Rewards) nach zu kommen oder Ersatz zu leisten.
    9.6. Der Crowd muss bewusst sein, dass ein Projekt scheitern kann und versprochene Dankeschöns (Rewards) vom Starter nicht eingehalten werden könnten. Jointlyup ist kein Bestandteil des Vertrages zwischen Crowd und Starter und kann/wird daher keinen Einfluss auf die Erfüllung der Rewards/Vertragserfüllung nehmen, nur dahingehend, dass sie auf die Etikette der hier aufgeführten Nutzungsbedingungen Punkt 10 (Pflichten des Starters) eindringlich hinweist.
  8. Pflichten des Starters
    10.1. Der Starter verpflichtet sich, nach einer erfolgreichen Finanzierungsphase, die Crowd regelmäßig über den Stand der Umsetzung des Projektes zu informieren.
    10.2. Alles in seiner Macht mögliche zu tun, um das beworbene Projekt zu einem bestmöglichen Abschluss zu bringen.
    10.3. Die erreichte und erhaltene Finanzierungssumme bestmöglich und nach dem im Projekt hinterlegten Businessplan einzusetzen und zu verwenden, um das Projekt umzusetzen und das angestrebte Ziel zu erreichen, wie in der Planung des Projektes gegenüber der Crowd dargestellt und versprochen.
    10.4. Die Dankeschöns (Rewards) einzuhalten (bspw. Dankesrede mit Erwähnen der Crowd, Eröffnungsfeier, Nennung im Booklet einer CD, im Abspann eines Films, Erinnerungsstücke zum Projekt oder/und Teile zu einem Projekt versenden), die die Umsetzung des Projektes durch Crowdfunding über Jointlyup ermöglicht haben. Damit ist der Starter verpflichtet die versprochenen Geschenke zu verteilen, Eröffnungsfeier durchzuführen und angebotene ermäßigte Eintritte, die der Crowd zugingen auch zuzulassen, um nur ein paar Bespiele anzusprechen und sich stets daran zu erinnern, durch wen das Umsetzen seiner Idee/seines Projektes ermöglicht wurde und sich stets dankbar zeigen.
    10.5. Denken Sie bei der Planung der Dankeschöns (Rewards) auch an eventuell mehr Beteiligungen als von Ihnen geplant und daher an mehr Rewards als geplant.
    10.6. Ist ein Starter nicht in der Lage das gewünschte Projekt nach einer erfolgreichen Finanzierung (Auszahlungsreife wurde erreicht) wie gewünscht umzusetzen und damit das Projekt zu Ende zu führen, erfüllt der Starter eine grundlegende vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Crowd nicht. Sollte damit das Projekt entgegen den Versprechungen scheitern, ist der Starter verpflichtet gegenüber der Crowd die Gründe des Scheiterns zu kommunizieren. Ist der Starter nicht in der Lage dazu, kann er von Seiten der Crowd rechtlichen Schritten unterliegen.
  9. Unsere Leistungen – Jointlyup
    11.1. Jointlyup stellt dem Nutzer die Plattform Jointlyup zur Verfügung, die zur Kommunikation und Teilnahme am Crowdfunding genutzt werden kann, wie im Punkt 1 unserer Nutzungsbedingungen beschrieben. Damit bietet Jointlyup eine Plattform, auf der sich Creative Köpfe, Startups, Unternehmer treffen, kommunizieren und gemeinsam Projekte entwickeln und gemeinsam Projekte umsetzen. Die Einzelheiten hinsichtlich des Ablaufs der Registrierung und Inanspruchnahme sonstiger Leistungen werden jeweils an geeigneter Stelle auf unserer Plattform beschrieben, sowie in den hier aufgeführten Nutzungsbedingungen, unserem Handbuch und AGBs.
    11.2. Jointlyup stellt dem Teilnehmer einen Account zur Verfügung und betreibt Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen für die Plattform, wie auch – so es uns beliebt – für die jeweiligen Projekte im Besonderen. Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit steht in unserem freien und eigenen Ermessen und Entscheidung.
    11.3. Wir führen selbständig Updates und Erweiterungen unseres Leistungsspektrums auf unserer Plattform durch (§3 (5) AGB).
    11.4. Wir bieten über Leistungen durch Dritte zusätzliche Dienste und Dienstleistungen, wie bspw. Projektberatung, Businessplanung, Projektplanung, Analysen (Geschäftsanalysen), Statistikerstellung, Patentanmeldung, Unterstützung in der Umsetzung des Projektes an.
  10. Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
    12.1. Jointlyup betreibt selbständig Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen, im Einzelnen und nach eigenen Entscheidungen für einzelne Projekte, sowie für die Plattform.
    12.2. Im Zuge einer guten Zusammenarbeit verpflichtet sich der Starter, Jointlyup die Möglichkeit zur Teilnahme an PR- Maßnahmen in Verbindung mit seinem Projekt zu geben, bei sämtlichen Veröffentlichungen und Ergebnissen der erfolgreich finanzierten Projekte an geeigneter Stelle das Jointlyup LOGO mit dem Vermerk „Finanziert über Jointlyup Crowdfunding“ abzudrucken und einzubringen (z.B. CDs, DVDs, Dankeschöns, fertige Produkte, Werbekampagnen), innerhalb der ersten 5 Jahre nach Erreichen der Auszahlungsreife. Unsere Logos in verschiedenen Größen erhalten Sie in einer E-Mail, sowie weitere Werbelogos und Werbeunterlagen direkt von Jointlyup über support(at)jointlyup.de.Sprechen Sie uns dafür bitte an!
    12.3. Die Plattform Jointlyup wächst durch stetige Verlinkung, Öffentlichkeitsarbeit sowie durch sonstige Nutzer und teils durch gezielte Werbung. Mit Vertragsabschluss ist dies auch Ihr Interesse und zu diesem Zweck haben Sie uns auch ausgewählt. Damit können Ihre Beiträge an Pinnwänden, auf Seiten des öffentlichen Bereichs sowie auf Seiten des geschlossenen Bereichs mit Ausnahme der Projektseiten der Starter auch nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht gelöscht werden. Sie übertragen uns, an diesen Informationen unwiderruflich alle notwendigen Rechte und Nutzungsrechte auch über die Dauer der Registrierung als Teilnehmer hinaus. Soweit wir zur Bewerbung Ihres Projektes im Einzelnen wie auch der Plattform im Allgemeinen, auf unserer Plattform oder Internetseiten von Dritten Ihre und unsere Inhalte vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen oder sonst verwerten, räumen Sie uns mit Vertragsabschluss und erfolgreicher Registrierung gleichzeitig entsprechend notwendige Nutzungsrechte ein, die zur Erreichung des Vertragszwecks – nämlich dem Erreichen eines größeren Adressatenkreises für alle dienen.
  11. Zahlungsabwicklungsdienstleister
    13.1. Jointlyup arbeitet aktuell mit dem Finanzdiensleister und Online-Bezahldienst Stripe Inc. zusammen, der die Zahlungsabwicklung übernimmt, sowie für die sichere Übertragung und Abwicklung der Fundings sorgt.
    13.2. Zahlungsabwicklungsdienste zu Crowdfundingprojekte, wie auf der Jointlyup Plattform angeboten, werden von Stripe bereitgestellt und unterliegen der Stripe Connected Account-Vereinbarung, die die Stripe Nutzungsbedingungen enthält (zusammen die „Stripe Services-Vereinbarung“). Mit der Nutzung dieser Plattform und Erstellung eines Projektes auf Jointlyup, stimmen Sie zu, an den Stripe-Servicevertrag gebunden zu sein. Lesen Sie sich diese bitte vorher durch.
  12. Zahlungsabwicklung
    14.1. Das bloße Vorbereiten von Projekten („Startphase“) über Ihren Account ist für Sie als Starter kostenfrei. Mit Erstellen eines Projektes wird die Erstellung eines Stripe Accounts auf der Stripe Plattform für Zahlungsabwicklungsdienste über die Plattform Jointlyup erforderlich.
    14.2. Dem Starter wird für die Zahlungsabwicklungsdienste durch Stripe eine Payment-Gebühr in Höhe von 3%, der gesamten eingesammelten Fundings eingezogen, unabhängig der Erreichung des Fundingziels.
    14.3. Der Starter zahlt, mit eröffnen seines Stripe Accounts auf der Stripe Plattform und mit online setzen seines Projektes, die Payment Gebühr in einer Summe, als erstes Funding zu seinem eigenen Projekt, selber ein. Erst damit geht das Projekt in die Finanzierungsphase. Diese Vorausabtretung der Payment-Gebühr (siehe §9 AGB) richtet sich vorerst nach der geplanten Finanzierungssumme und wird nach einer erfolgreichen oder erfolglosen Finanzierungsphase entsprechend der Finanzierungssumme korrigiert, angepasst und/oder verrechnet.
    Damit soll sichergestellt sein, dass bei nicht erreichen des Fundingziels und der Fundingsumme das Stripe Konto des Starters nicht ins Minus rutscht.
    14.4. Der Starter hat vor Erreichen der Auszahlungsreife keinen Zugriff auf die gesammelten Fundings.
  13. Wahl der Bezahlmethoden für die Crowd und Durchführung von Fundings
    15.1. Hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Bezahlmethoden (bspw. Kreditkarte, Lastschrift) gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen und Gebühren der jeweiligen Anbieter.
    15.2. Die Zahlungen der Fundings werden, egal welche Bezahlmethode gewählt wird (bspw. Sofortüberweisung, Vorkasse, Kreditkarte, Lastschrift), sofort eingezogen.
  14. Kosten zu den Projekten
    Mit dem Veröffentlichen eines Projektes beginnt die Finanzierungsphase. Ab diesem Zeitpunkt entstehen Kosten wie:
    – eine 3%ige Payment-Gebühr durch den Zahlungsabwicklungsdienstleister Stripe und
    – eine 5%ige Jointlyup-Gebühr Netto, zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
    auf die erreichte Finanzierungssumme.
    16.1. Kommt es nicht zur Auszahlung, da ein Projekt seine Auszahlungsreife nicht erreicht hat, kann Jointlyup lediglich seine eigene 5%ige Gebühr auf Antrag (des Projektstarters an Jointlyup) erlassen. Die Payment-Gebühr in Höhe von 3% wird unabhängig von der Erreichung des Ziels auf die eingereichten Fundings erhoben.
    16.2. Hinsichtlich der Kosten sonstiger Leistungen von Jointlyup für Dienste oder Dienstleistungen die Jointlyup selber anbietet (z.B. bei Buchung von Workshops oder Zusatzleistungen durch Videos oder Schulungen, Businessberatung, Analysen) gelten die jeweils dort vereinbarten Preise. Etwaige mündliche Vereinbarungen gelten nicht. So werden die Kosten für Sie transparent gehalten.
    16.3. Änderung der Gebühren/Preise gelten jeweils nur für diejenigen Projekte, die nach der jeweiligen Bekanntmachung veröffentlich werden. Es gilt das Änderungsdatum, das auf allen Bestimmungen, Vereinbarungen, Listen, immer unten aufgeführt ist (bspw. Stand …).
    16.4. Für etwaige Steuern und sonstige Abgaben, welche auf dass erhalten der Fundings oder Rechnung oder im Rahmen der Leistungserbringung des Starters gegenüber Jointlyup anfallen könnte, ist der Starter selbst verantwortlich.
  15. Nebenpflichten als Nutzer, Teilnehmer, Starter, Crowd – Einhalten der Etikette
    Viele Menschen nutzen Jointlyup, daher erwarten wir eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit und Rücksichtnahme. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs, Nutzung der Plattform Jointlyup gelten nachfolgende Verpflichtungen, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen, bis hin zur Kündigung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unsererseits, führen kann. Wir möchten es eher als eine Etikette, die es einzuhalten gilt, bezeichnen. Dazu gehört im Besonderen:
    17.1. Die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für Ihre Login Daten zu unterlassen.
    17.2. Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen in das Netzwerk/Internet eingespeisten Daten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen über den Jugendschutz, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild sowie Schutzrechte, wie Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen. Sie sind verpflichtet vor jedem Texteintrag sowie vor dem Hochladen von Dateien die erforderlichen Rechte hieran (z.B. an einem Text, Fotografie, Bild, Grafik, Video, Musikstück, Sample) zu prüfen. Bei Fotografien und Videos müssen Sie zudem prüfen, ob Ihnen von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt. Wir verweisen auf unsere Nutzungsbedingungen und auf unser Handbuch, aus dem Sie zusätzliche Einzelheiten entnehmen können und die hier Anwendung finden.
    17.3. Das Einspeisen von Daten mit sittenwidrigem, diskriminierendem, rassistischem, rechtsextremem oder religiöse Gefühle verletzendem Inhalt ist zu unterlassen. Wir verweisen auf die Bestimmungen in unseren Nutzungsbedingungen und Handbuch.
    17.4. Das Anbieten von sittenwidrigem, diskriminierendem, rassistischem, verbotenem, illegalen, rechtsextremem oder religiöse Gefühle verletzendem Dankeschöns (Rewards) oder Belohnungen ist zu unterlassen.
    17.5. Es sind Ihrerseits die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit zu beachten.
    17.6. Die Privatsphäre andere Menschen ist zu wahren und daher untersagt zu schikanieren, bedrohen, beleidigen, belästigen, verleumderisch zu handeln, obszönes, profanes, unerlaubtes zu tun.
    17.7. Das produzieren und versenden von Spam ist untersagt.
    17.8. Verteilen Sie keine unerwünschte oder unerlaubte Werbung oder Werbematerialien, Junk-Mail oder Kettenbriefe oder/und jede Art von Auto-Responder auf oder über die Plattform Jointlyup.
    17.9. 
    Vertrauen Sie keinem beschädigten Computer, wenn Sie auf der Plattform Jointlyup arbeiten oder für Ihr Projekt tätig sein wollen und/oder sind.
    17.10. Benutzen Sie keine Software – Viren, oder irgendetwas anderes (Code, Filme, Programme), um die Funktionen auf der Plattform Jointlyup zu stören, zu manipulieren oder zu beschädigen.
    17.11. Missbrauchen Sie nicht persönliche Informationen von Nutzern, Teilnehmern, sowie Starter oder Crowd, die Ihnen anvertraut wurden und/oder die Ihnen ihr Vertrauen schenken (bspw. im Zusammenhang mit Projekten).
    17.12. Die innerhalb der Plattform enthaltenen Inhalte unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Es ist Ihnen daher nicht gestattet, diese Inhalte über die von uns oder dem jeweiligen Rechteinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten.
    17.13. Unterlassen Sie vertrauliche Daten der Nutzer, Teilnehmer, Starter oder Crowd für andere Projekte außerhalb der Jointlyup-Plattform zu verwenden, verwerten, verkaufen oder anderweitig zu nutzen oder zu gebrauchen. Diese Informationen werden ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an ein oder mehreren Projekten über die Jointlyup-Plattform zur Verfügung gestellt.
    17.14. Versuchen Sie nicht die Funktionen der Website zu stören.
    17.15. Unterlassen Sie den unbefugten Zugriff auf das System, Daten oder Passwörter oder andere Informationen.
    17.16. Verwenden Sie keine Geräte oder Software (ob manuell oder automatisiert) die auf Teile der Website zugreift „Crawling“ oder „Spinne“.
    17.17. Versuchen Sie nicht den Quellcode zu kopieren.
    17.18. Nehmen Sie die Dinge so wie sie in den hier aufgeführten Nutzungsbedingungen, unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Regeln und im Handbuch sowie unseren Preislisten stehen und drehen Sie nicht jedes Wort um. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter von Jointlyup gerne zur Verfügung. Sie können Ihre Anregungen, Fragen oder Beschwerden über support@jointlyup.de gerne an uns direkt senden.
    17.19. Versuchen Sie nicht die Richtlinien, Bedingungen und Regeln unserer Nutzungsbedingungen, in unserem Handbuch, sowie unserer AGBs zu umgehen, um Dienste und Dienstleistung die über Jointlyup angeboten werden zu stören oder/und anderweitig an Jointlyup vorbei zu nutzen. Sie wurden von unseren Mitarbeitern und Anwälten ausgearbeitet, um ein gutes Miteinander zu schaffen, mit dem Focus gute Ideen in Projekte umzusetzen und gemeinsam erfolgreich zu werden. Diese Plattform ist ein MITEINANDER! Wenn Sie kein Interesse daran haben, löschen Sie bitte Ihren Account bevor wir es tun!
    17.20. Sollten Sie trotzdem gegen eine der Nebenpflichten aus den Punkten verstoßen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder ganz zu sperren, zu löschen und/oder Sie vorübergehend oder dauernd vom Angebot auszuschließen und/oder Ihnen fristlos zu kündigen (siehe auch §13 unserer AGBs). Das gleiche gilt, wenn wir von Dritten darauf hingewiesen werden, dass ein Verstoß Ihrerseits gegen die hier aufgeführten Pflichten/Punkte vorliegt, sofern die Behauptung des Dritten nicht offensichtlich unrichtig ist.
    17.21. Verletzen Sie eine der vorstehenden Punkte und entsteht uns daraus ein finanzieller Schaden, verpflichten Sie sich, uns den ggf. daraus resultierenden und entstandenen Schaden zu ersetzen, bzw. ggf. uns von Ansprüchen Dritter freizustellen.
  16. Löschung und Kündigung
    18.1. Alle Angebote auf Jointlyup sind freibleibend und unverbindlich. Der Plattformbetreiber behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
    18.2. Sie können Ihren Account jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen, ausgenommen §14 (2) AGB. Dies gilt nicht, soweit Sie Starter sind und Ihr Projekt sich bereits in der Finanzierungsphase befindet. Dies gilt zugleich für etwaiger Zeiten, die für die Abwicklung des Projekts nach dessen Ende notwendig sind (§14 (2) AGB).
    18.3. Alle Bestimmungen dieses Vertrages bleiben auch nach Beendigung eines Kontos, einschließlich Rechte auf Inhalte, die Sie bereits auf Jointlyup eingereicht und veröffentlich haben, bestehen.
    18.4. Jointlyup behält sich vor, einen Account ohne Angaben von Gründen und sofort von der Plattform zu nehmen, zu Beenden und/oder zu löschen. Sollte in diesem Fall ein Projekt bereits in einer Finanzierungsphase sein, wird ein Projekt zum Schutze der Crowd als „Projekt ist gescheitert“ deklariert und entsprechend rückabgewickelt.
  17. Änderung unserer Nutzungsbedingungen
    19.1. Wir sind berechtigt, den Inhalt unserer Nutzungsbedingungen und die auf der Plattform Jointlyup zu findenden Bedingungen, Handbücher, Inhalte und Preislisten von Zeit zu Zeit zu ändern, den gesetzlichen Vorschriften anzupassen und nach eigenem Ermessen und Anforderungen anzupassen und zu verändern.
    19.2. Über wesentliche Änderung und das Inkrafttreten informieren wir Sie in den einzelnen Verordnungen, Bedingungen, Liste über das Änderungsdatum immer am Ende des Textes. Wir behalten uns vor, Ihnen je nach eigenem Ermessen der Wichtigkeit, Benachrichtigen per E-Mail zu zusenden.
    19.3. Änderungen werden niemals rückwirkend angewendet. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn diesen nicht in Textform per E-Mail, per Post oder per Fax widersprochen wird. Der Widerspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang oder Veröffentlichung der Mitteilung, bei uns eingegangen sein (es gilt der Poststempel).
  18. Genderhinweis
    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir an vielen Stellen auf die Nennung beider Geschlechter. Es sind stets beide Geschlechter gemeint.
  1. Salvatorische Klausel
    Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Nutzungsbedingung wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 08.02.2022